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   BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63   

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https://dejure.org/1963,824
BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63 (https://dejure.org/1963,824)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1963 - 1 ABR 2/63 (https://dejure.org/1963,824)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 2/63 (https://dejure.org/1963,824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    ArbeitsgerichtlicheS Beschlußverfahren - Beteiligte - Außergerichtlicher Vergleich - Absehen von Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 54
  • NJW 1964, 790
  • DB 1964, 340
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

    Auszug aus BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63
    Hach den in BAG 4, 268 /7737 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG, in BAG 12, 107 /TlO/1117 = AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG und im Beschluß 1 ABR 4/63 vom heutigen Tage (zur Aufnahme in das Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt) ausgesprochenen Grundsätzen war deshalb vom Senat unter Aufhebung der in den Vorinstanzen ergangenen Beschlüsse festzustellen, daß das Verfahren erledigt ist.
  • BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55

    Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters -

    Auszug aus BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63
    e) Ist somit davon auszugehen, daß sich die Beteiligten bei Vergleichsabschluß in den Grenzen der ihnen gesetzlich eingeräumten Dispositionsbefugnis gehalten haben und daß deshalb der zwischen den Beteiligten entstandene Streit, dessen Beseitigung das Eeschlußverfahren dienen sollte, wirksam durch Vergleich beigelegt worden ist, so ist durch diesen Vergleich eine materiale Erledigung des Verfahrens ein getreten o Dadurch ist, und zwar auch unter der stets erforderlichen Berücksichtigung des Umstandes, daß das Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren wegen der Art und des Sinnes dieses Verfahrens großzügiger zu bejahen ist als im Parteiverfahren (BAG 3, 288 /292, 2947 = AP Kr. 1 zu § 82 BetrVG), das Rechtsschutsinteresse daran, das Verfahren fortzuführen, in Wegfall gekommen.
  • BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60

    Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63
    Hach den in BAG 4, 268 /7737 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG, in BAG 12, 107 /TlO/1117 = AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG und im Beschluß 1 ABR 4/63 vom heutigen Tage (zur Aufnahme in das Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt) ausgesprochenen Grundsätzen war deshalb vom Senat unter Aufhebung der in den Vorinstanzen ergangenen Beschlüsse festzustellen, daß das Verfahren erledigt ist.
  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 4/63

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Substantielle Verfahrensbeendigung -

    Auszug aus BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63
    Hach den in BAG 4, 268 /7737 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG, in BAG 12, 107 /TlO/1117 = AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG und im Beschluß 1 ABR 4/63 vom heutigen Tage (zur Aufnahme in das Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt) ausgesprochenen Grundsätzen war deshalb vom Senat unter Aufhebung der in den Vorinstanzen ergangenen Beschlüsse festzustellen, daß das Verfahren erledigt ist.
  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 4/63

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Substantielle Verfahrensbeendigung -

    Eine analoge Anwendung dieser Vorschriften in Pallen der vorliegen den Art ist nicht statthaft, wie der Senat im Beschluß 1 ABR 2/63 vom heutigen Tage (zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt) dargetan hat o.

    und Unternehmensverfassungo Daraus folgt des weiteren., daß ein Gericht sich nicht dabei beruhigen und nicht untätig bleiben darf, wenn die Beteiligten in einem Eeschlußverfahren mitteilen, das Verfahren sei infolge eines Vergleichsabschlusses erledigte (Siehe auch wie der den Beschluß 1 ABR 2/63).

    Wie der erkennende Senat in der oben mehrfach erwähnten Entscheidung BAG 4, 268 /£737 ausgesprochen hat, ist bei Portfall des Rechtsschutzinteresses unter Aufhebung der in den Vorinstanzen ergangenen Entscheidungen auszusprechen, daß das Verfahren erledigt ist (Siehe auch wie der den Beschluß 1 ABR 2/63).

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    In ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung sind sie durch dieses Verfahren unmittelbar berührt, da die Errichtung und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats, über deren Wirksamkeit hier gestritten wird, maßgeblich durch sie beeinflusst wird (BAG, Beschluss vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 2/63 -, AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1953 Ziff. 2 d und BAG, Beschluss vom 5. Dezember 1975 - 1 ABR 8/74 -, AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18

    Insolvenzgeldanspruch - Verzicht auf Arbeitsentgeltansprüche im

    Ausreichend ist vielmehr, dass sich - wie hier - der vom LAG festgestellte Vergleich im Rahmen der den Arbeitsgerichtsparteien eingeräumten Dispositionsbefugnis hält (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 2/63 - juris Rn. 14, 16; Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Auflage 2018 § 46 Rn. 22).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 60/78
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, so läßt sich nicht äbsehen, ob die Ausübung des Frage rechts, wenn sie angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 522 ZPO Czu I der Grün de]; BAG 15, 54-0 C544] = AP Nr. 57 zu § 255 ZPO; AP Nr. 10 zu § 565 ZPO [zu 1 a der Gründe]).
  • BAG, 17.07.1964 - 1 ABR 3/64

    Betriebsrat - Betriebsstillegung - Schwebendes arbeitsgerichtliches

    Vielmehr hat der Senat bereits entschieden (Beschluß 1 ABR 2/63 vom ! Oktober i963)zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) tdaß eine Einstellung eines Beschlußverfahrens nur in den im Gesetz vorgesehenen Fällen erfolgen darf.
  • BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 25/70

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerdebegründung -

    In diesen Fällen sind nach der Rechtsprechung des Senats die in den Vorinstanzen ergangenen Beschlüsse aufzuheben, und es ist auszusprechen, daß das Verfahren erledigt ist (BAG AP Nr, 8 = BAG 15, 54 C583 und Fr, 9 zu § 81 ArbGG 1953; BAG AP Nr, 10 zu § 92 ArbGG 1953)«.
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